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Ein Testament soll den letzten Willen des Erblassers dokumentieren und Zweifel hieran nach Möglichkeit ausschließen.

Daher wird von den Gerichten zum Nachweis der gewillkürten Erbfolge in aller Regel auch die Vorlage eines Originaltestaments verlangt – eine bloße Kopie soll nicht ausreichen.

Dass es davon auch Ausnahmen geben kann, hat das OLG Köln in einer bemerkenswerten Entscheidung aus Dezember 2016 ausgesprochen.

An das Vorliegen einer Ausnahme sind allerdings stets strenge Maßstäbe anzulegen.

Ganz entscheidend kommt es dabei auf die individuelle Argumentation an, wie das folgende Video zeigt:

Dr. Joerg Andres, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerrechtsprofessor aus Düsseldorf, kommentiert:

„Der Ton macht die Musik. Dies gilt auch im Erbrecht. Sollten Sie vor einer für Sie wichtigen Frage stehen, bei der es um die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche auf Grundlage einer Testamentskopie geht, experimentieren Sie nicht, sondern lassen sich von vornherein kompetent beraten. Wir setzen uns für Ihr Recht ein und zwar so, dass es Ihnen hilft!“