Der an Ostern 2024 bereits in 4. Auflage erschienene STEUERTSUNAMI BITCOIN 4.0 wurde in München von den Autoren erstmals vor Publikum vorgestellt.
Das vom Blockmagazin in den Wayra-Räumen im Herzen der bayerischen Landeshauptstadt am 09.04.2024 veranstaltete lebhafte Kryptoevent war ein voller Erfolg.
Pünktlich noch vor dem anstehenden Bitcoin Halving kamen deutlich mehr als 100 Krypto-Enthusiasten in kommunikativer Runde zusammen, um sowohl Historisches, als auch Brandneues im Kryptospace miteinander auszutauschen. So berichtete das Krypto Urgestein Christoph Jentzsch hautnah aus der Ethereum-Geschichte und zeigte zugleich neue Wege bei der Tokenisierung von GmbH-Anteilen auf.
Die Veranstaltung markierte die Einstellung des von Lukas Fiedler begründeten bundesweit bekannten Blockmagazins und bot zugleich zahlreiche zukunftsgerichtete Ansätze für die Weiterentwicklung des Web3.
Dabei hatten 3 der 4 Autoren des neu erschienenen STEUERTSUNAMI BITCOIN 4.0 die Gelegenheit, die spannenden Inhalte des einmal mehr erweiterten Standardwerks für Kryptosteuereinsteiger vorzustellen und die Veranstaltung zusätzlich als Sponsoren zu unterstützen.
Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Partner der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert das aktuelle Geschehen:
„Für mich war es eine Freude, zusammen mit Tami Mönnig und Albert Quehenberger unseren erst zu Ostern 2024 erschienenen STEUERTSUNAMI BITCOIN 4.0 einem äußerst interessierten und fachkundigen Publikum einmal hautnah vorzustellen.
In Zeiten, in denen die Steuerfahndung sich erstmals mehr als intensiv mit Kryptothemen befasst, hilft ein leicht verständliches Ebook, das grundlegende steuerliche Zusammenhänge im Kontext mit Blockchain-Einträgen wie Kryptowährungen und NFTs einfach und verständlich erläutert.
Damit sollte sich jeder bislang noch unentschlossene Kryptoanleger befassen, der bislang gegenüber der Finanzverwaltung noch allzu verschwiegen agierte. Und das sollte geschehen, solange die Post vom Finanzamt noch nicht eingetroffen ist und unangenehme Fragen gestellt werden.
Schließlich gibt es zahlreiche Argumentationsmöglichkeiten jetzt noch straffrei aus einer solchen Situation herauszukommen.“
Sollten auch Sie Ihre Kryptoeinkünfte gegenüber dem Finanzamt bisher noch nicht erklärt haben, stehen wir für ein erstes Orientierungsgespräch gerne zur Verfügung.
Sie erreichen die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH telefonisch unter 0211/388377-0 oder per Mail mailto: info@andresrecht.de