Wie die Wirtschaftswoche vor kurzem vermeldete, wurde vom deutschen Fiskus eine Gruppenanfrage nach Dublin an den Europa-Sitz von Airbnb versendet. Ziel der Anfrage ist es, die Daten Tausender bislang im Einzelnen unbekannter Airbnb-Vermieter in Deutschland zu bekommen, damit diese steuerstrafrechtlich belangt werden können.
Was ist im Einzelnen passiert?
Die Gruppenanfrage wurde vom Hamburger Finanzsenat auf den Weg gebracht.
Sie dient dazu verschiedene Ermittlungen aufzunehmen, um herauszufinden, welche in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Airbnb stehen und die ordnungsgemäße Besteuerung der so erzielten Einkünfte der letzten Jahre sicherzustellen.
Wozu ein solches Auskunftsersuchen führen kann, ist unschwer am Beispiel USA nachzuvollziehen. Vorgemacht hat es dort der New Yorker Staatsanwalt, der Airbnb bereits 2013 zur Herausgabe der Daten von rund 15 000 Nutzern bewegte, um anschließend von gewerbsmäßigen Vermietern die gesetzliche Hotelsteuer einzutreiben.
Ähnlich lief es in der jüngeren Vergangenheit dann auch in Bezug auf nicht erklärte Kryptowährungsgewinne mit Geschäften aus Bitcoin und anderen virtuellen Währungen:
Die in den USA zuständige Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), hatte kürzlich vor dem Nordkalifornischen Bezirksgericht durchgesetzt, dass die Kryptowährungsbörse „Coinbase“ verpflichtet wurde, Daten von rund 13.000 Kunden an die Steuerbehörde herauszugeben.
Ähnlich wie bei dem Auskunftsersuchen des BZSt war Auslöser für diese Aktion, dass Bitcoin-Profiteure hartnäckig ihre Einnahmen dem US-amerikanischen Fiskus nicht offengelegt hatten und dieser sich daher schließlich gezwungen sah zu handeln (Näheres dazu auch auf dieser Homepage unter News vom 26.02.2018: Warum es hochriskant ist, dem Finanzamt Kryptogewinne nicht mitzuteilen).
Bereits jetzt ist klar, dass ertappten Vermietern empfindliche Strafen wie eine Steuernachzahlung für die letzten mindestens fünf Jahre zuzüglich sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr (!) und ggf. zusätzliche Geldstrafen bei illegaler Vermietung drohen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Vermieter völlig straffrei aus dieser Situation herauskommen, wenn deren Daten erst einmal bei ihrem Wohnsitzfinanzamt angekommen sind, ist gering. Immerhin drohen selbst in Fällen misslungener Selbstanzeigen noch gravierende Strafen. Insbesondere für Beamte und Richter – gleichgültig ob noch aktiv oder bereits im Ruhestand – kann dies erhebliche karriere- oder auch vorsorgeschädliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zudem vererben sich unterlassene Steuererklärungspflichten 1:1 auf den Erben, der dann diese Pflicht übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn dieser ursprünglich mit dem Vorgang gar nichts zu tun hatte und ggf. auch nichts davon weiß oder erst nachträglich davon erfährt.
Diese Situation ist der der Bitcoin-Profiteure, die ihre Gewinne beim Finanzamt noch immer nicht erklärt haben, direkt vergleichbar.
Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, und Buchautor kommentiert das aktuelle Geschehen:
„Die Parallelen zwischen den Airbnb-Vermietern und den Bitcoin-Profiteuren drängen sich geradezu auf. Beide haben sich geraume Zeit in Sicherheit gewähnt und gehofft, dass die Nichterklärung von Gewinnen den Finanzämtern auf Dauer verborgen bleiben wird.
Die Realität indes sieht anders aus.
Gerade die Auskunftsersuchen an ausländische Behörden sind geeignet, vermeintlich unzugängliche Datenquellen sehr zügig und höchst effizient zu erschließen. Wer es bis jetzt noch versäumt hat, in der Vergangenheit erzielte Gewinne nachzuerklären, hat jetzt noch ein paar Wochen oder Monate Zeit dazu. Wer auch diese Chance ungenutzt verstreichen lässt, darf sich nicht wundern, wenn es dann für eine strafbefreiende Selbstanzeige bereits zu spät ist.“
Alle wichtigen Informationen zu den steuerstrafrechtlichen Risiken sowie ein Gesamtüberblick zu allen steuerlich relevanten Themen zur teilweise noch unbekannten Kryptowährungsbesteuerung sind in dem neuen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss enthalten, das seit April 2018 im Handel als E-Book und auch als Printausgabe erhältlich ist.
Bereits nach weniger als 4 Wochen ist STEUERTSUNAMI BITCOIN bei Amazon zeitweilig bis unter die Top 2 im Bereich E-Books Steuern vorgestoßen. Das zugehörige Hörbuch, das bereits Anfang März 2018 aufgenommen wurde, wird voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2018 erscheinen.