Die sowohl für Steuerpflichtige als auch für Berater konzipierte Online Krypto-Steuerkonferenz mit zeitgleich stattfindender Aussteller-Messe hat am 20.10.2022 zu sehr positiven Reaktionen geführt.
Die praxisnah aufbereiteten und top aktuell ausgestalteten 10 Workshops liefen tagsüber parallel auf Bühne A und Bühne B jeweils für nahezu eine Stunde in 5 Slots vor und nach der Mittagspause. Ab 16:30 Uhr folgten noch 4 exklusive VIP-Workshops mit begrenzter Teilnehmerzahl.
Dabei kamen eine ganze Reihe bereits seit vielen Jahren in der Kryptosteuerbranche bekannte Experten wie StB Matthias Steger, StB Roland Elias, StB Oliver Christian Schroen, WP/StB Sven Kamchen, RA Benjamin Kirschbaum, StB Jürgen Schwendemann, RA Dr. Constantin Goette und RA Michael Kissler zu Wort.
Aus der Kanzlei DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft waren RA/StB Prof. Dr. Joerg Andres und Rechtsreferendar Joshua Stoffels in insgesamt 3 Workshops über den gesamten Tag verteilt am Start (hier eine Aufnahme aus dem Studio während des Workshops um 14:00 – 14:50 zum Thema „Nacherklärung und Vergangenheitsbewältigung“).
Meist zu zweit wurden von den erfahrenen Referenten Themen wie Reporting, NFTs, Steuerfreiheit, Geldwäsche, BMF-Schreiben, DeFi, Selbstanzeige, Berichtigung, Bilanzierung, Wegzugsbesteuerung und Gewerbesteuerrisiken dargestellt und jeweils praxiserprobte Lösungsmöglichkeiten für die auftretenden Probleme präsentiert.
Der Spagat zwischen grundlegenden Erläuterungen und konkreten Vorschlägen für ein erfolgreiches Vorgehen wurde dabei hervorragend gemeistert.
Entsprechend positiv war die Resonanz sowohl bei Besuchern und Speakern.
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert die online durchgeführte Krypto-Steuerkonferenz:
„Die vorgetragenen Inhalte und der anschließende Austausch mit den Teilnehmern der Konferenz hat gezeigt, dass die zentralen Themen, die die Steuerpflichtigen bewegen, intensiv behandelt wurden. Viele der Fragen konnten aus dem Kontext der Vorträge bereits beantwortet werden. Zusatzfragen werden teilweise auch noch anschließend im Nachgang zur Konferenz geklärt.
Insgesamt eine sehr ausgewogene und praxisnahe Veranstaltung, die einen grundlegenden Bedarf aufgezeigt und bedient hat.“
Wenn auch Sie Fragen zu Kryptosteuerthemen haben, die Ihr insoweit nicht spezialisierter Rechtsanwalt oder Steuerberater doch nicht zu lösen vermag, wenden Sie sich gerne an die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und lassen sich kompetent von uns unterstützen.
Dies kann eine spezialisierte Beratung, die Anfertigung eines differenzierten Gutachtens oder auch die gesamte Erstellung einer spezifischen Einkommensteuer- oder Schenkungsteuererklärung betreffen.
Ein „zu wenig“ bei der (Nach-)Erklärung von Kryptogewinnen oder -verlusten kann ebenso nachteilig sein, wie ein „zu viel“. Kommen Sie daher lieber etwas früher, als erst dann, wenn das entstandene Problem Ihnen schon nicht mehr lösbar erscheint und über den Kopf gewachsen ist.
Wir helfen Ihnen unter Tel.: 0211 / 388 377-0 oder unter zentrale@andresrecht.de gerne weiter.