Das BFH-Urteil vom 14.02.2023 (IX R 3/22) zieht in Deutschland durch eine Verschärfung der Gangart der Finanzverwaltung immer weitere Kreise. Ein Blick über die Grenze nach Österreich lässt erkennen, wie die weitere Entwicklung auch in Deutschland laufen könnte. Die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft hat daher anläßlich eines Besuchs in Wien die direkten Gespräche mit den Krypto-Experten im Nachbarland aufgenommen.
Am 20. und 21. April 2023 hat der Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsges.mbH, Prof. Dr. Joerg Andres, in Wien mehrere Sondierungsgespräche mit führenden Datenspezialisten, Steuertoolentwicklern und Kryptosteuerkanzleien aus Graz, Wien und Linz geführt.
Hintergrund des Informationsaustauschs sind u.a. die laufenden Erfahrungen im Gefolge der BFH-Entscheidung vom 14.02.2023 und die im Rechtsvergleich daraus zu erwartenden weiteren Auswirkungen, nachdem die deutsche Steuerverwaltung die Gangart gegenüber Steuerpflichtigen mit Krypto-Einkünften spürbar verschärft hat.
So wurden u.a. die möglichen künftigen Anforderungen an aufbereitete Daten im Rahmen von Nacherklärungen, Berichtigungen und Selbstanzeigen erörtert, da der Gesetzgeber in Österreich bekanntlich seinem deutschen Pendant bereits einige Schritte voraus ist und diesen Vorsprung systematisch ausbaut.
Durch die klareren gesetzlichen Vorgaben und die frühzeitige Einbindung der führenden Krypto-Experten in den Gesetzgebungsprozess stellen sich die Anforderungen an Dokumentationspflichten, Datenaufbereitungen und Deklarationspflichten dort um Einiges klarer und professioneller dar als in Deutschland. Entsprechend entspannter gehen die österreichischen Beraterkollegen und -kolleginnen mit den steuerlichen Deklarationsverpflichtungen um.
Wie in den Gesprächen auch zum Ausdruck kam, wird seitens eines großen Dienstleisters, der die steuerlich erforderliche Dokumentation mit Hochdruck vorantreibt, mit großem Erfolg auch an Tools gearbeitet, die die aussagekräftigen Nachweise von möglichen steuerlich relevanten Online-Spiel-Vorgängen erstmals ermöglichen.
RA/StB Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert die aktuelle länderübergreifende Kryptosteuerentwicklung:
„Die Gespräche in Wien haben gezeigt, dass die klareren gesetzgeberischen Vorgaben in Österreich der dortigen Finanzverwaltung eine deutlich bessere Argumentationsgrundlage bei nachgeholtem Bekanntwerden von Krypto-Einkünften bieten. Die BFH-Entscheidung vom 14.02.2023 eröffnet der deutschen Finanzverwaltung zwar eine bessere Perspektive als zuvor. Ungeachtet dessen vermag aber auch diese Entscheidung fehlende gesetzliche Regelungen gerade auch im Bereich der Dokumentation steuerlich relevanter Daten nicht zu ersetzen. Dies bietet Chancen für Steuerpflichtige in Deutschland, die zu Unrecht in die Enge getrieben werden.“
Wenn Sie von Ihrem Finanzamt aufgefordert werden sollten, Aktivitäten im Zusammenhang mit Blockchain-Einträgen (insbesondere sog. Kryptowährungen) nachträglich offenzulegen, ist Vorsicht geboten. Insbesondere dann, wenn zugleich mit ansonsten erfolgenden Schätzungen gedroht wird.
Lassen Sie sich vor Abgabe einer – wie auch immer gearteten – Nacherklärung beraten, bevor Sie den zweiten Schritt vor dem ersten tun.
Wir unterstützen Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0211/388377-0 oder per E-Mail: info@andresrecht.de.