Hat jemand, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, und seine ausländischen Konten und/oder Wertpapierdepots, die er z.B. in Luxemburg, der Schweiz oder Liechtenstein unterhielt, zwischenzeitlich aufgelöst hat, noch etwas zu befürchten oder ist mit der Auflösung der Konten/Depots schon alles erledigt?

16. Mai 2016||

Hat der in Deutschland Steuerpflichtige die aus diesen Konten/Depots resultierenden Einkünfte in Deutschland nicht erklärt, wurde die zugehörige Einkommensteuer im Zweifel jeweils zu niedrig veranlagt. Dadurch ist es in Deutschland zu Steuerverkürzungen gekommen. Liegt hier [...]