Als das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Jahre 1900 in Kraft getreten ist, dachte noch niemand an die Existenz des Internets samt Facebook, Twitter & Co.
Auch nicht im Bereich des Erbrechts.
Doch was geschieht mit seinen Daten, sollte ein Nutzer überraschend versterben? Wer hat Zugriff auf seinen digitalen Nachlass? Und wer kann das überhaupt bestimmen?
Wie ist also mit dem „digitalen Nachlass“ umzugehen und wie kann das „digitale Dickicht“ gelichtet werden?
Dazu erfahren Sie mehr im aktuellen Video.
Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres, Dozent und Fachbuchautor für Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht in Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung:
„Jeder, der seinen digitalen Nachlass geordnet hinterlassen möchte, sollte frühzeitig damit beginnen, den üblichen „Datenfriedhof“ aufzuräumen und zu strukturieren.
Richtig zu entscheiden, worauf zu achten ist, fällt leichter, wenn man sich fachmännischen Rates bedient.“