Die Kursralley von Bitcoin im Monat Februar 2024 hat Aufsehen erregt. Was läuft parallel dazu aktuell bei der Steuerfahndung zu sog. Kryptowährungen? Weitere Einblicke gibt ein Interview von Prof. Dr. Joerg Andres in der Wirtschaftswoche vom 21.03.2024.
Der Beginn des Jahres 2024 hat für viel Aufsehen im Kryptomarkt gesorgt. Das neue All-Time-High von Bitcoin hat nicht nur die Phantasien der Anleger beflügelt.
Trotz gegenwärtig wieder zurückgehender Kurse der auf Onlinebörsen notierten Blockchain-Einträge beschäftigen sich nicht nur zahlreiche Steuerfahnder mittlerweile mit bislang unbesteuerten Kryptovermögen.
Der Entwurf eines neuen sog. BMF-Schreibens zu Dokumentationspflichten der Anleger unterstützt diese Aktivitäten und umfasst zahlreiche Vorgaben, die in der Praxis der Überprüfung bedürfen.
Gleiches gilt für Steuerbescheide, die Krypto-Sachverhalte betreffen. Diese werden oft nur sehr oberflächlich begründet.
In der Tendenz ist dennoch erkennbar, dass die Luft für Krypto-Steuer-Experimente dünner wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellchaft mbH, Düsseldorf, kommentiert das aktuelle Geschehen:
„In der Praxis wird es immer häufiger erforderlich, Steuerbescheide, die Krypto-Sachverhalte betreffen, genau zu prüfen. Hintergrund ist u.a., dass ein erstes Urteil des Bundesfinanzhofs zu sog. Kryptowährungen allzu gerne pauschal als Grundlage zur umfassenden Besteuerung hergenommen wird, obwohl zahlreiche relevante Aspekte bislang nicht oder nicht hinreichend geprüft wurden.
Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, erfolgreich gegen solche Bescheide vorzugehen.“
Sollten auch Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben, der Krypto-Einkünfte, Krypto-Schenkungen oder Krypto-Nachlässe betrifft, die Sie nicht nachvollziehen können, so wenden Sie sich an die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter Tel. 0211/388377-0 oder per Mail an info@andresrecht.de.