Mit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im August 2015 ist eine wesentliche Änderung der bisherigen Rechtslage für Erbfälle eingetreten. In einem weiteren Video auf unserem YouTube-Kanal „andresrecht“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres insbesondere, was Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und deren Angehörige jetzt beachten sollten, wenn bereits ein sogenanntes „Berliner Testament“ zur Regelung des Erbes verfasst wurde.
Dies und weitere Empfehlungen zu den Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung auf die Wirksamkeit von Berliner Testamenten finden Sie hier:
Nach EU-Erbrechtsverordnung: „Berliner Testamente“ nun unwirksam?
Dieses Video ist Teil einer regelmäßigen Serie von individuellen Beurteilungen zu aktuellen Rechtsentwicklungen und bemerkenswerten Entscheidungen aus den Bereichen Erbrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht. Mit diesem Service weist die DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Düsseldorf frühzeitig auf wichtige Rechtsthemen hin, die für Betroffene und die Allgemeinheit erhebliche Auswirkungen haben und einen Handlungsbedarf erkennen lassen.
Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres, Dozent und Fachbuchautor für Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Steuerverfahrensrecht in Düsseldorf, kommentiert dieses Vorgehen:
„Wer auch in Fällen aufmerksam die Rechtsentwicklung beobachtet, in denen er denkt, eigentlich schon alles Erforderliche geregelt zu haben, erkennt Risiken noch rechtzeitig und trifft so die deutlich besseren Entscheidungen für die Zukunft – auch und gerade im Erbrecht.“