Das Krypto-Steuerjahr 2023 war geprägt von dem Urteil des BFH vom 14.02.2023 zu insgesamt 3 sog. Kryptowährungen. Diese Entscheidung bietet zahlreiche Ansatzpunkte zur fachlichen Kritik, die nun in einer Neuauflage des STEUERTSUNAMI BITCOIN 4.0 verarbeitet wird.
Nachdem das Jahr 2023 mit einem unerwartet schnell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Besteuerung von Blockchain-Einträgen (sog. Kryptowährungen) mit einem Paukenschlag begann, hat sich die fachliche Diskussion in der Folge auf einige wenige Punkte beschränkt.
Dabei bietet das Urteil des BFH durchaus substantielle Kritikpunkte, die allerdings nur selten zur Sprache kommen.
Diese gewinnen aktuell erheblich an Bedeutung, seitdem die Finanzverwaltung im Gefolge erteilter Auskünfte der Online-Börse bitcoin.de damit begonnen hat, zahlreiche Steuerpflichtige anzuschreiben, und um Auskunft über eigene Krypto-Aktivitäten zu bitten, die bislang beim jeweiligen Finanzamt noch nicht angegeben wurden.
Dabei schießt die Finanzverwaltung immer wieder über das Ziel hinaus, wenn Sie Mitwirkungshandlungen verlangt und bei Nichtmitwirkung sogleich mit Schätzungen droht.
Dies u.a. dann, wenn nahezu uferlos Dokumentationen – u.a. auf Datenträgern – angefordert werden, obwohl entsprechende Obliegenheiten des Steuerpflichtigen dazu tatsächlich nicht bestehen.
Zahlreiche weitere Aspekte werden von den Autoren Prof. Dr. Joerg Andres, Joshua Stoffels, Albert Quehenberger und Tami Mönnig derzeit für die 4. Auflage des STEUERTSUNAMI BITCOIN vorbereitet.
Hinzu kommt noch ein Gastbeitrag von WP/StB Sven Kamchen.
Der Startschuss für das erneut ergänzte Autorenteam fiel am Wochenende 24.-26.11.2023, an dem in Arnsberg im Sauerland bereits das 3. Autorenwochenende zur Vorbereitung eines STEUERTSUNAMI (zuvor: September 2020 für STEUERTSUNAMI BITCOIN 2.0 und November 2021 für STEUERTSUNAMI BITCOIN 3.0) durchgeführt wurde.
Der STEUERTSUNAMI wird nun erstmals auch Aspekte der Kryptoforensik (Albert Quehenberger) und der grenzüberschreitenden Besteuerung (Tami Mönnig) enthalten.
Den Lesern werden dadurch auch solche Aspekte nähergebracht, die Chancen und Risiken eines „Erwerbs“ oder einer „Veräußerung“ von sog. Kryptowährungen und z.B. der über- oder unterschätzte Wegzug aus Deutschland mit sich bringen.
Zudem werden immer wichtiger werdende Gesichtspunkte des Steuerstrafrechts – neben dem Einkommensteuerrecht u.a. auch im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht – behandelt.
Hierzu hat Prof. Dr. Joerg Andres im Rahmen der WisteV-Tagung „Kryptowährungen und Steuerstrafrecht“ am 29.11.2023 in Köln vor zahlreichen Strafrechtlern zur Besteuerung von sog. Kryptowährungen im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht referiert.
Hierzu hatte er in dem ebenfalls im November 2023 bereits in 6. Auflage erschienenen renommierten Münchener AnwaltsHandbuch Erbrecht (Herausgeber: Stephan Scherer) erstmals die Besteuerung von Blockchain-Einträgen im Erbschaftsteuerverfahren kommentiert (vgl. hierzu die Pressemitteilung vom 05.11.2023).
Die aktuelle Entwicklung kommentiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, wie folgt:
„Das sich zunehmend intensivierende Vorgehen der Finanzverwaltung gegenüber solchen Steuerpflichtigen, die vermeintlich Krypto-Einkünfte in den vergangenen Jahren noch nicht oder nicht vollständig angegeben haben, hat den Bereich der Einkommensteuer nun weitgehend erfasst.
Hinzu kommen immer häufiger Fälle, in denen auch schenkung- und erbschaftsteuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Hier wird häufig übersehen, dass die Rechtslage in diesem Steuerbereich noch undurchsichtiger ist, als im Bereich der Ertragsteuer. Insbesondere bieten sich hier zahlreiche erfolgversprechende Ansatzpunkte, die wir für unsere Mandanten immer wieder geltend machen.
Unsere Praxiserfahrungen aus unserem Expertennetzwerk verarbeiten wir u.a. in dem Buch STEUERTSUNAMI BITCOIN 4.0, das im Frühjahr 2024 erscheinen wird.“
Sollten auch Sie von der Finanzverwaltung zu Auskünften betreffend Blockchain-Einträge aufgefordert worden sein oder gehen Sie davon aus, demnächst hierzu aufgefordert zu werden, lassen Sie sich im Vorfeld dessen kompetent beraten, um Nachteile von vornherein zu vermeiden.
Die DR. ANDRES Rechtsanwaltsges.mbH bietet den Schutz und die Expertise, die Sie individuell benötigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und sprechen Sie uns an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0211/388 377-0 oder per Mail unter info@andresrecht.de.
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