Die Besteuerung von Blockchain-Einträgen (u.a. sog. Kryptowährungen) im Erbfall und bei Schenkungen wird von RA/StB Prof. Joerg Andres aus Praktikersicht in der gerade neu erschienenen 6. Auflage des Münchener Anwalthandbuch Erbrecht erstmals kommentiert.
Bereits seit Erscheinen der 1. Auflage 2001 des Münchener Anwalthandbuch Erbrecht (Herausgeber: Prof. Dr. Stephan Scherer) kommentiert Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres darin das Erbschaftsteuerverfahren für den C.H. Beck Verlag.
Aufgrund der zunehmenden Praxisrelevanz von Fragen rund um die Besteuerung von Erbfällen und Schenkungen, bei denen auch Blockchain-Einträge (u.a. sog. Kryptowährungen) „übertragen“ werden, hat er deshalb nunmehr auch hierzu erstmals grundlegende Ausführungen in diesem Standardwerk für Berufsträger, wie z.B. Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, gemacht. Das mehr als 2.500 Seiten umfassende renommierte Werk ist im November 2023 bereits in 6. Auflage erschienen.
Die Ausführungen zu sog. Kryptowährungen hängen u.a. auch mit dem im Bereich des Einkommensteuerrechts von ihm seinerzeit erstrittenen wegweisenden Beschluss des Finanzgerichts Nürnberg vom 08.04.2020 (Az.: 3 V 1239/19, DStR 2020, 1243, 1246 mit Anmerkung Andres) zusammen, mit dem erstmals eine Aussetzung der Vollziehung bei der Besteuerung von Blockchain-Einträgen erfolgreich durchgesetzt wurde.
Das Nürnberger Gericht hatte darin u.a. sehr prägnant und maßgebend ausgeführt:
„Nach Aktenlage wurde bislang überhaupt nicht geprüft, was eigentlich besteuert werden soll.“
„Letztlich sollte bei der Qualifizierung einer „Kryptowährung“ als Wirtschaftsgut schon möglichst klar sein (…) worüber man eigentlich entscheidet.“
Da der Begriff der „Kryptowährung“ im deutschen Steuerrecht nach wie vor an keiner einzigen Stelle definiert ist, bedarf auch die Besteuerung im Erb- und Schenkungsfall einer jeweiligen genauen Prüfung, um einen Rechtsübergang von einem Rechtsvorgänger auf einen Rechtsnachfolger zu Lasten der jeweils Steuerpflichtigen annehmen zu können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung:
„Die Selbstverständlichkeit, mit der in der Praxis seitens der Finanzverwaltung von einer Besteuerungsmöglichkeit sog. Kryptowährungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts auch ohne genaue Prüfung ausgegangen wird, verblüfft.
Angesichts einer Zahl von aktuell weit mehr als 25.000 an verschiedenen Stellen namentlich bekannt gewordenen sog. Kryptowährungen, bei denen es sich tatsächlich weit überwiegend lediglich um völlig anspruchs- und rechtslose Blockchain-Einträge in einer Datenbank handelt, ist fraglich, ob hier im Einzelfall überhaupt etwas Steuerbares im Rechtssinne „übertragen“ worden ist.
Ist ein Steuerbescheid hier nicht hinreichend begründet, bestehen gute Chancen, erfolgreich dagegen vorzugehen und eine Besteuerung zu vermeiden.“
Wenn auch Sie vor der Frage stehen, ob Sie sog. Kryptowährungen geerbt oder geschenkt bekommen haben oder wirksam über eine sog. Kryptowährung verfügen möchten und Sie unsicher über die steuerlichen Konsequenzen sind, stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.
Gleiches gilt, wenn Ihnen von der Finanzverwaltung strafrechtlich relevante Vorhaltungen gemacht oder Sie gar bereits mit einem Strafverfahren überzogen worden sind.
Sie erreichen uns 24/7 telefonisch unter 0211/388377-0 oder per Mail unter info@andresrecht.de.