Die Ausführungen des BFH-Urteils (Az.: IX R 3/22) aus Februar 2023 wirken sich u.a. auch auf die Steuertools aus, mit denen die Krypto-Transaktionshistorie von Anlegern zur Vorlage beim Finanzamt aufbereitet wird. Dies wird oftmals gerade in steuerstrafrechtlicher Hinsicht nicht ausreichend beachtet.


Um hier einen konkreten Überblick über die aktuellen Herausforderungen der Programmierer zu bekommen, hat der CEO der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Prof. Dr. Joerg Andres, am 14.09.2023 ein Gespräch mit Vertretern eines in Deutschland führenden Auswertungsanbieters in München geführt.
Themen waren u.a. die Tragweite der Entscheidung des BFH, die zusätzlichen Vorgaben aus dem BMF-Schreiben vom 10.05.2022 sowie die Erkenntnisse aus mehreren Finanzgerichtsentscheidungen zwischen 2019 und 2021.
Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres kommentiert das aktuelle Geschehen:
„Das BFH-Urteil hat entgegen landläufiger Meinung beileibe nicht alle offenen Fragen beantwortet. Vielmehr haben sich daraus noch zusätzliche neue Fragen ergeben, die auch ein Auswertungsanbieter im Kryptobereich in seiner Software mit berücksichtigen muss. Schließlich kann und soll diese Software die Prüfung durch die Finanzverwaltung nicht ersetzen – was oft mißverständen wird – sondern lediglich unterstützen. Die Tatsache, dass dies auch eine steuerstrafrechtliche Komponente mitumfasst, wird zudem häufig übersehen.“

Sollten auch Sie von der Finanzverwaltung bezüglich möglicher Krypto-Dokumentationen angesprochen oder gar mit weitreichenden steuerstrafrechtlichen Vorwürfen überzogen werden, prüfen wir gerne für Sie, ob und inwieweit die Aufforderungen des Finanzamts vom Gesetz gedeckt sind – und inwieweit nicht.

Für Ihre Fragen erreichen Sie uns 24/7 unter Tel.: 0211/388377-0 oder per Mail unter info@andresrecht.de.