Hier ist es möglich, dass im Falle unterbliebener Anzeige der Schenkung und einem noch lebenden Schenker die Festsetzungsverjährung noch gar nicht begonnen hat zu laufen. Daher ist in solchen Fällen eine Steuernachforderung des Fiskus selbst Jahrzehnte nach erfolgter Schenkung noch möglich.