Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates hat nach intensiver siebenstündiger Beratung am frühen Donnerstagmorgen endlich den Weg für eine Einigung auf eine Erbschaftsteuerreform freigemacht.

Was wurde nun konkret erreicht?

Die von den SPD-geführten Ländern erhobenen Forderungen wurden dabei nur am Rande durchgesetzt. So einigte man sich darauf, dass Luxusgegenstände wie Gemälde, Oldtimer oder Yachten nicht von der Erbschaftsteuer verschont werden dürfen.

Bei der bis zuletzt umstrittenen Frage der Unternehmensbewertung verständigte man sich schließlich darauf, Unternehmen künftig maximal mit dem 13,75-fachen ihres Jahresgewinns zu taxieren.

Strengere Vorgaben für das sogenannte Abschmelzungsmodell, über das Unternehmenserben eine Überprüfung ihres Privatvermögens vermeiden können, konnten von den SPD-Ländern nicht durchgesetzt werden.

Nun steht noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu diesem Kompromiss aus, bevor von der Umsetzung einer Reform die Rede sein kann.

 

Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres, Dozent und Fachbuchautor für Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht in Düsseldorf, kommentiert die aktuelle Entwicklung:

Angesichts der insgesamt wenig einschneidenden Reformen – immerhin bleibt eine 100%-ige Freistellung von der Erbschaftsteuer für die meisten Unternehmenserben eine realistische Option – braucht es nur wenig Phantasie um zu prognostizieren, dass auch das so geänderte Gesetz über kurz oder lang wieder auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts landen wird.

Die naheliegendere Frage ist, wie schnell das höchste deutsche Gericht wieder auf den Plan der Erbschaftsteuer treten wird.

In Anbetracht der steigenden Zahl von Erbfällen erhöht sich jedenfalls täglich die Wahrscheinlichkeit, dass zusätzliche Streitfragen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer auftreten, die höchstrichterlich geklärt werden müssen.