In der Praxis tauchen gerade anläßlich des Jahresendes immer häufiger Fragen auf, die sich um die steuerliche Beurteilung von Bitcoin-Mining-Aktivitäten und deren strafrechtlichen Konsequenzen wegen möglicher Steuerhinterziehung drehen.

Besonders brisant wird es,

wenn Mining-Aktivitäten bislang gegenüber dem Finanzamt

• mißverständlich,
• nur zum Teil oder
• überhaupt nicht

angezeigt wurden.

Hier kommt immer öfter der Verdacht auf, es müsse noch sehr schnell etwas getan werden, um einem möglichen Steuerhinterziehungsvorwurf und somit einer Geld- oder Freiheitsstrafe doch noch zu entgehen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Kurz und stark vereinfachend zusammengefasst gilt nach wie vor Folgendes:
Der deutsche Gesetzgeber selbst hat sich zu dem gesamten Gebiet der Gewerblichkeit von Mining noch nicht konkret geäußert. Zurückgegriffen wird also insofern noch immer ausschließlich auf solche Gesetze, die es auch schon gab, bevor Kryptowährungen erstmals entstanden sind.

Die erste Gerichtsentscheidung dazu steht in Deutschland ebenfalls noch aus.

Lediglich die deutsche Finanzverwaltung – vertreten durch das Bundesfinanzministerium – hat sich bislang umrisshaft zu der Behandlung des Mining geäußert.

Welche Möglichkeiten hat der Betroffene, der bislang hier steuerlich noch nichts oder nur teilweise etwas unternommen hat?

Wie so oft im steuerlichen Bereich gilt es zunächst einmal herauszufinden, wie der individuelle Fall konkret gelagert ist, um die steuerlichen – aber auch die steuerstrafrechtlichen – Konsequenzen beurteilen zu können.
Insbesondere kommt es darauf an, ob es sich um privates (Solo-)Mining in sehr geringem Umfang, um sog. Pool-Mining (zusammen mit anderen) oder aber um sog. Cloud-Mining (bei dem Zahlungen des Kunden an einen Anbieter erfolgen, der seinerseits Hardware anschafft, um Mining zu betreiben, um später anteilige Auszahlungen an den Kunden vorzunehmen) handelt.
Jede dieser Konstellationen ist von jeweils benachbarten Konstellationen mit davon abweichenden steuerlichen Konsequenzen abzugrenzen, bevor hier vorschnell Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
Ob und inwieweit es hier zur Vermeidung einer eventuell empfindlichen Bestrafung erforderlich ist, eine Selbstanzeige – oder eine andere Erklärung – beim Finanzamt abzugeben und wie diese auszugestalten ist, muss vom Einzelfall abhängig gemacht und dann entschieden werden.

Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, und Fachbuchautor kommentiert das aktuelle steuerliche und steuerstrafrechtliche Geschehen:

„Die über lange Zeit vorherrschende stoische Ruhe von so manchem Bitcoin-Miner, der bislang nur sehr wenige oder gar keine Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht hat, wandelt sich in manchen Fällen sehr kurzfristig in das genaue Gegenteil. Wer nämlich verstanden hat, dass die Bitcoin-Blockchain jede Transaktion fälschungssicher aufzeichnet und daher gewissermaßen wie eine riesige Steuer-CD wirkt, beginnt dann doch, sich entsprechende Gedanken über die nachträgliche Entdeckung und steuerliche Beurteilung seiner Mining-Aktivitäten zu machen.
Um hier Ruhe und Sicherheit zu schaffen, bedarf es einer exakten Einstufung des jeweils durchgeführten Minings.

Erst dann kann entschieden werden, in welchen Fällen schleunigst eine Selbstanzeige oder ggf. doch eine andere Form der (Nach-)Erklärung erfolgen muss.
Wir bei der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft stehen Ihnen für entsprechende Auskünfte unter Tel.: 0211 / 388 377-0 oder ja@andresrecht.de jederzeit gerne zur Verfügung.“

Alle wichtigen Informationen zu den steuerstrafrechtlichen Risiken sowie ein Gesamtüberblick zu allen steuerlich und steuerstrafrechtlich relevanten Themen zur teilweise noch ungeklärten Kryptowährungsbesteuerung sind in dem in diesem Jahr erstmals erschienenen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss enthalten, das im Handel als E-Book und auch als Printausgabe erhältlich ist.
Näheres dazu auch auf der Landingpage www.steuertsunami.de oder dem YouTubeChannel „Andresrecht“ https://www.youtube.com/andresrecht, auf dem zahlreiche Videos rund um aktuelle Rechtsfälle und -trends zu finden sind.